Fördermittel sichern

Finanzierung & Förderung

Wir prüfen Zuschüsse, beantragen Fördermittel und begleiten die Auszahlung – mit Fokus auf die Heizungsförderung 2025 (BEG EM via KfW) und sinnvolle Kombis.

Ihr Weg zur Förderung

Wir prüfen Fördermittel, beantragen Zuschüsse und planen auf Wunsch Finanzierung oder Leasing. Wichtig: Antrag immer vor Auftragserteilung stellen – wir übernehmen die Abstimmung mit KfW und ggf. Energieberatern.

  • Heizungsförderung 2025 (BEG EM über KfW): 30% Grundförderung für erneuerbare Heizungen
  • Zusatzboni: bis zu 20% Schneller-Bonus (Austausch intakter Öl/Gas bis 2028) + 30% Einkommensbonus (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 €)
  • Max. 70% Gesamtförderung, förderfähige Kosten meist bis 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • Kreditvarianten für Vermieter und WEGs (KfW 358/359), Zuschuss für Selbstnutzer (KfW 458)

Ablauf:

  1. Kostenlose Fördermittel-Erstprüfung mit Ihren Eckdaten
  2. Angebot inkl. Förderanteil und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  3. Antragstellung durch unser Team oder gemeinsam mit Ihnen
  4. Umsetzung, Dokumentation und Nachweis gegenüber Förderstellen

KfW 458 – Zuschuss Heizungsförderung

Für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch. 30% Grundförderung + Boni (Schnell, Einkommen, natürliche Kältemittel).

KfW 358/359 – Kredit Heizungsförderung

Für Vermieter, WEGs und Wohngebäude im Bestand. Gleiche Fördersätze, kombiniert mit zinsgünstigem Kredit.

BEG EM Einzelmaßnahmen

Förderfähig: Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Hydraulischer Abgleich, Lüftung mit WRG, Dämmung. Wir prüfen die Kombi mit Krediten.

Sätze & Boni im Überblick

  • 30% Grundförderung für erneuerbare Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)
  • +20% Schneller-Bonus bei Austausch intakter Öl/Gas-Heizungen bis 2028
  • +30% Einkommensbonus (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 €)
  • Maximal 70% Gesamtförderung, förderfähige Kosten meist bis 30.000 € (erste Wohneinheit)
  • Optional 5% Zusatzbonus für natürliche Kältemittel bei Wärmepumpen
  • Kreditvarianten für Vermieter/WEG (KfW 358/359), Zuschuss für Selbstnutzer (KfW 458)

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Grundriss, letzte Energieabrechnung und Fotos der Bestandsanlage beschleunigen den Fördercheck.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Immer vor Auftragserteilung! Wir sichern rechtzeitig die Fördermittel und den Starttermin.

Wie hoch kann die Förderung sein?

Bei Heizungswechsel bis zu 70% (30% Grundförderung + 20% Schnellbonus + 30% Einkommensbonus, gedeckelt auf förderfähige Kosten).